Übersetzen

Der Beruf des Übersetzers (wie auch der des Dolmetschers) unterliegt der Gewerbefreiheit und kann ohne besondere Prüfung oder Genehmigung ausgeübt werden. Das bedeutet, dass jeder, der meint, eine Fremdsprache zu „können“ und sich als Übersetzer betätigen möchte, dies auch tun darf. Dass sich daraus von Übersetzer zu Übersetzer enorme Qualitätsunterschiede ergeben können, liegt auf der Hand.

Ich habe die sehr anspruchsvolle staatliche Prüfung zur Übersetzerin in der englischen und französischen Sprache erfolgreich abgelegt und wurde in der Folge vom Landgericht Stuttgart als Urkundenübersetzerin vereidigt. Das bedeutet: Bei mir sind Ihre zu übersetzenden Texte in guter Hand.

Neben äußerster Gewissenhaftigkeit, Text- und Detailtreue ist mir wichtig, dass man dem übersetzten Text nicht ansieht, dass es sich um eine Übersetzung handelt. Eine gute Übersetzung ist nicht nur absolut frei von Grammatikfehlern oder ungeschickten Formulierungen. Sie gibt auch die Stilebene des Ausgangstexts wieder und berücksichtigt überdies die kulturellen Besonderheiten von Ausgangs- und Zielsprache. Dies gilt für Übersetzungen in allen von mir angebotenen Sprachrichtungen, weshalb ich bei Übersetzungen aus meiner Muttersprache Deutsch ins Englische und Französische mit muttersprachlichen Kollegen zusammenarbeite.

Ich führe Übersetzungen in den folgenden Sprachrichtungen aus:

Französisch - Deutsch
Deutsch - Französisch

Englisch - Deutsch
Deutsch - Englisch

Englisch - Französisch

Wenn Sie eine Übersetzung in einer anderen Sprachkombination benötigen, helfe ich Ihnen gerne bei der Suche nach einem geeigneten Kollegen. Sprechen Sie mich einfach an!

 

Beglaubigte Übersetzungen

Als vom Landgericht Stuttgart beeidigte Urkundenübersetzerin bin ich ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen aller Art anzufertigen. Mit meiner Unterschrift und meinem Stempel bescheinige ich die Richtigkeit und Authentizität meiner Übersetzung. Beglaubigte Übersetzungen werden meist zur Vorlage bei Ämtern, Behörden und Gerichten benötigt.